Die Münchner Hochhausstudie
Informationen zum aktuellen Stand der Hochhausstudie
Die Fortschreibung der Hochhausstudie wurde am 5. Februar 2020 als Entwurf im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vorgestellt. Der Ausschuss beschloss, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zu beauftragen, im Jahr 2020 einen Diskussions- und Beteiligungsprozess durchzuführen: In dessen Rahmen sollten Veranstaltungen für die Öffentlichkeit stattfinden, die Bezirksausschüsse beteiligt und Verbände sowie Fachleute bzw. -gremien eingebunden werden.
Folgende Raumkategorien werden daher definiert:
- Raumkategorie A, Traufe stärken: Stärkung und Weiterentwicklung des tradierten Höhenprofils.
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- Bezugsmaßstab: Die tradierte/einheitliche Traufhöhe bestimmt das Stadtbild.
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- Raumkategorie B, Maßstäblich gestalten: Proportionale Weiterentwicklung des Höhenprofils.
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- Bezugsmaßstab: Der Maßstab der Traufhöhe bestimmt das Stadtbild.
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- Raumkategorie C, Höhenprofil gestalten: Weiterentwicklung eines korrespondierenden, heterogenen Höhenprofils.
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- Bezugsmaßstab: Die Wirkung auf das Quartier bildet den Bezug für die Höhenentwicklung.
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- Raumkategorie D, Stadtsilhouette gestalten: Stadtbildprägende Gestaltung der Stadtsilhouette.
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- Bezugsmaßstab: Die Wirkung auf den Stadtteil bildet den Bezug für die Höhenentwicklung.
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- Höhenstufe I
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- Traufhöhe, +- 0% Überhöhung
- Möglich in Raumkategorie: A, B, C und D
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- Höhenstufe II
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- Akzent, max. 35% Überhöhung
- Möglich in Raumkategorie: B, C und D
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- Höhenstufe III
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- Quartierszeichen, max. 150% Überhöhung
- Möglich in Raumkategorie: C und D
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- Höhenstufe IV
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- Stadtteilzeichen, bis 80m Höhe
- Möglich in Raumkategorie: D
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- Höhenstufe IV
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- Stadtzeichen, ab 80m Höhe
- Möglich in Raumkategorie: D
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Abbildung 1: Qualitätskriterien der Hochhausstudie 2023, Quelle: Stadt München
Die Bereiche für die Raumkategorie D, also in denen Gebäudehöhen von um die 80 Meter und höher möglich sind, werden im Leitplan auf vier Regionen begrenzt.
- Zum einen sind hier Teilflächen östlich der Allianzarena und nördlich des Frankfurter Rings zu nennen („Fläche 1“)
- Ein kleinerer Teil der Kategorie D befindet sich weiter südlich im westlichen Teil des Arabellaparks. („Fläche 2“)
- Ein weiterer Bereich befindet sich zwischen der S-Bahn Leuchtenbergring bis inklusive München Messe, südlich der A 94 („Fläche 3“)
- Im Westen Münchens ist der vierte Teilbereich, rund um die S-Bahn-Haltestelle Hirschgarten westlich des Münchner Hauptbahnhofs angesiedelt. („Fläche 4“)
Es fällt wenig überraschend auf, dass sich die Raumkategorie D eher außerhalb der Innenstadt befindet, die zu einem großen Teil als Kategorie A klassifiziert ist. Die als „D“ klassifizierten Bereiche sind eher industriell geprägt oder in äußeren Stadtbezirken vorzufinden.
Abbildung 2: Planzeichnung Räumlicher Leitplan, Quelle: Stadt München
Aufgrund des besonderen Bautyps „Hochhaus“ wurde in die Studie neben den räumlichen Eckpunkten such Planungsprozesse explizit abgesteckt. Dabei wird davon ausgegangen, dass für einen Großteil der Projekte als Teil des Planungsprozesses ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen ist. Die Hochhausstudie gliedert diesen Prozess in fünf Schritte.
Abbildung 3: Projektprozess Hochhaus, Quelle: Stadt München, Hochhausstudie 2023
- Im Rahmen des Schritt 1 sollen demnach Vorgespräche zwischen den Projektentwicklern und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung durchgeführt werden.
- Dann ist in Schritt 2 eine sogenannte Vorstudie angedacht, die vor Beginn eines Bauleitverfahrens steht, bzw. als deren Auftakt gesehen werden kann. In diesen Studien müssen sowohl die Standorteignung als auch die jeweilige Rechtfertigung in den Höhenstufen geprüft werden.
- In Schritt 3 werden die Eckdaten für einen obligatorischen ergebnisoffenen Planungswettbewerb erläutert, der entsprechend RPW 2013 bzw. in Abstimmung mit der Bayerischen Architektenkammer durchgeführt werden soll (Bei städtischen Wettbewerben ist die VgV und zusätzlich RPW 2013 zu beachten). Der Fokus soll hierbei auf „Städtebauliche Setzung, architektonischer Ausdruck, Nutzungsmischung und Nutzungsverteilung, Wahrnehmung und stadträumliche Einbindung, Schwellen zum Stadtraum und öffentlicher Raum und Freiraum“ gelegt werden.
- Das Ergebnis des Wettbewerbs beziehungsweise der Siegerentwurf wird in Schritt 4 dann als Grundlage für das Erlangen des Baurechtes bzw. das Aufstellen eines Bebauungsplans dienen. Da Hochhäuser meist die Umgebungshöhen überschreiten, wird die Anwendung von §34 BauGB nicht als gegeben angesehen. Im Rahmen der Baurechtschaffung soll verstärkt die Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung (SVU) der Baupläne durchgeführt werden.
- Schritt 5 stellt den Abschluss des Prozesses dar und umfasst das Stellen des Bauantrags auf Grundlage des Bebauungsplanes oder ggf. städtebaulichen Vertrags. Auch in diesem Projektschritt werden neben der „Einhaltung der Festsetzungen im Bebauungsplan, verbindlicher Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag, Absichtsbekundungen zu den Anforderungen aus der Hochhausstudie und Themen des Klimafahrplans“ die Qualitätskriterien überprüft.