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Hochhäuser in anderen deutschen Städten

Umgang mit Hochhäusern in anderen Städten

Überblick über den Umgang mit Hochhäusern und über aktuelle Bauprojekte in einer Auswahl verschiedener Städte.


Quelle: Unsplash

Diskussion und Vergleich

Die Frage, ob in München weitere Hochhäuser gebaut werden sollen und falls ja, wie hoch diese sein dürfen, wird seit Jahren und Jahrzehnten kontrovers in der Stadtgesellschaft diskutiert. Die Forderung des zuletzt neu gegründeten Vereins „Hochhausstopp“, die Hochhaus-Pläne auf dem Paketpostareal zu stoppen und grundsätzlich über den Bau von Hochhäusern in München abstimmen zu lassen, ist nur ein weiteres Kapitel in dem langen Konflikt. Die aktuelle Diskussion gibt Anlass, erneut einen Blick auf die Situation und den Umgang mit Hochhäusern in München zu werfen und sie mit der in anderen großen Städten zu vergleichen.

München


Quelle: Wikimedia Commons

Mit einer Gesamthöhe von 291 Metern ist der 1968 erbaute Olympiaturm mit weitem Abstand das höchste Bauwerk Münchens und auch das einzige, dass über der 200-Meter-Marke liegt. Das höchste Gebäude der Stadt ist das 2004 errichtete Hochhaus Uptown (auch O2-Tower genannt) mit einer Höhe von 146 Metern. Der zur gleichen Zeit gebaute Highlight Tower 1 in Schwabing ist mit 126 Metern das zweithöchste Gebäude und somit ganze 20 Meter kleiner. Insgesamt gibt es in München sechs Hochhäuser, die eine Gesamthöhe von mehr als 100 Metern erreichen. Das höchste Wohnhaus der bayerischen Landeshauptstadt ist mit 88 Metern der 1972 errichtete Olympia Tower.

Im Jahr 2004 stimmte eine hauchdünne Mehrheit von 50,8 Prozent der Münchner Wählerinnen und Wähler für das Bürgerbegehren „Initiative-Unser-München“. Der Bürgerentscheid hatte zur Folge, dass im Münchner Stadtgebiet nun keine Gebäude mehr errichtet werden durften, die höher als die beiden Türme der Münchner Frauenkirche (ca. 100 Meter) sind. Rechtlich bindend war dieser Bescheid zwar nur ein Jahr, jedoch hielt sich die Stadtverwaltung seither an dieses Votum. Das knappe Ergebnis des Bürgerentscheids zeigt noch einmal deutlich, dass die Münchner Stadtgesellschaft hinsichtlich des Themas Hochhäuser in zwei Lager gespalten ist. Einige Umfragen aus den vergangenen Jahren bestätigen diese Erkenntnis, andere kommen allerdings auch zu teils unterschiedlichen Ergebnissen. So sprachen sich bspw. in einer im August 2019 publizierten Umfrage lediglich 42 Prozent der Münchnerinnen und Münchner gegen Gebäude mit über 100 Metern Höhe außerhalb des Mittleren Rings aus.

Ein Hochhausrahmenplan oder ein Hochhausleitbild existiert in München bisher nicht. Es wurden jedoch 1977 und 1995 Hochhausstudienveröffentlicht, um die Frage zu beantworten, wie im Münchner Stadtgebiet mit Hochhäusern umgegangen werden soll. Derzeit wird an einer Fortschreibung der Studien gearbeitet und am 5. Februar 2020 wurde ein Entwurf im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vorgestellt. Die endgültige Studie sowie die Verfahrensvorschläge des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zur Anwendung der Studie müssen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Dies war ursprünglich gegen Jahresende 2020 vorgesehen. Jedoch hatte der geplante vorgeschaltete öffentliche Diskussionsprozess aufgrund der Corona-Pandemie faktisch nicht stattfinden können. Zwischen Dezember 2020 und Oktober 2021 wurde schließlich unter dem Titel „Hoch hinaus?“ eine digitale Gesprächsreihe veranstaltet.

Die dort eingebrachten Anregungen sowie die Anmerkungen aus kleineren Beteiligungsformaten sollten ausgewertet werden und mit in die Beschlussvorlage einfließen. Nachdem der Stadtplanungsausschuss die Beschlussvorlage am 14.06.2023 verabschiedete, stimmte auch die Vollversammlung des Stadtrats am 28.06.2023 dafür.

Die Studie nennt keine pauschalen Höhenbegrenzungen, unterscheidet jedoch fünf sogenannte „Höhenvorgaben“, die je nach Umfeld und Stadtgebiet maximale Übersteigungen der umliegenden Traufhöhen gestattet.  Ab Stufe 3 werden verbindlich zudem sogenannte Qualitätskriterien herangezogen, die die Realisierbarkeit von Hochhäusern zusätzlich bestimmen. (Städtebau, Architektur, Gesellschaftlicher Mehrwert, Klima und Nachhaltigkeit). Diese sollen, genauso wie die Einordnung in den Räumlichen Rahmenplan, von Anfang an in der Baurechtschaffung nachgewiesen und gesichert werden.  Laut den Qualitätskriterien sind reine Bürohochhäuser nicht anzustreben und Nutzungen wie Wohnen und Arbeiten zu vereinen.

Überblick über die neu geschaffenen Qualitätskriterien:

Qualitätskriterien der Hochhausstudie 2023, Quelle: Stadt München

Berlin

Die beiden höchsten Gebäude Berlins sind das Park Inn Hotel am Alexanderplatz sowie die Treptowers an der Spree mit einer strukturellen Gebäudehöhe (ohne Aufbauten) von jeweils 125 Metern. Derzeit befinden sich verschiedene Projekte, wie dem Alexander Tower (150 Meter) und drei weiteren Hochhäusern (> 130 Meter) am Alexanderplatz, in Planung oder Bau, die diese bisherige Grenze überschreiten werden. Ebenfalls bereits im Bau befindet sich der Estrel Tower in Neukölln. Dieser soll 2024 fertiggestellt werden und mit seinen 175 Metern das höchste Gebäude der Hauptstadt werden. Neben Hotelzimmern sollen in dem Gebäude Serviced Appartments, Büros, Co-Working und kreative Flächen entstehen. Das Atrium soll zudem öffentlich zugänglich, lichtdurchflutet und begrünt sein. Außerdem ist eine Tunnelverbindung zu dem benachbarten Estrel Congress Center vorgesehen.

Um die Bedürfnisse der Stadtgesellschaft beim künftigen Bau von Hochhäusern besser berücksichtigen zu können, hat der Berliner Senat im Februar 2020 ein Hochhausleitbild für die Stadt verabschiedet. Dieses Leitbild findet künftig immer dann Anwendung, wenn das Hochhausvorhaben die gebietsprägenden Bestandshöhen um mehr als 50 Prozent überschreitet und damit erhebliche Auswirkungen auf das Ortsbild und die Stadtstruktur hat. Im Innenstadtbereich, mit der „Berliner Traufe“ von 21-22 Metern, ist der Regelfall daher ab einer geplanten Bauhöhe von 35 Metern gegeben. Ebenso finden die Regelungen des Hochhausleitbildes Anwendung, wenn die Umgebung des Projekts durch Gebäudehöhen unterhalb oder oberhalb der in Berlin überwiegend vorherrschenden Traufhöhe geprägt ist und der bis dato prägende Höhenmaßstab um mehr als die Hälfte überschritten werden soll. Keine Anwendung findet das Leitbild hingegen bei Gebäuden, die generell kleiner als 22 Meter werden sollen oder für die bereits Bauplanungsrecht vorliegt bzw. für die ein Bauplanungsverfahren bereits eingeleitet wurde. Ebenso werden Gebiete ausgeschlossen, die bereits durch bestehende Hochhäuser geprägt sind.

Quelle: Hochhausleitbild für Berlin

Das Berliner Hochhausleitbild beruht auf folgenden Planungsgrundsätzen:

  • Das Erdgeschoss muss für die Öffentlichkeit, das Dachgeschoss für die Öffentlichkeit oder für die gemeinschaftliche Nutzung zugänglich sein.
  • Ab einer Bauhöhe von 60 Metern müssen Gebäude funktional genutzt werden (Gewerbe- und Wohnflächen).
  • Eigenart und Erscheinungsbild von Denkmalen sowie die visuelle Integrität von Welterbestätten dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
  • Eine fußläufige Erreichbarkeit an den schienengebundenen ÖPNV sowie eine gute Anbindung an das übergeordnete Straßennetz bei gewerblicher Nutzung muss gegeben sein.
  • Als Teil des Bauprojekts muss ein Architekturwettbewerb ausgelobt werden.
  • Die Öffentlichkeit muss frühzeitig an den Planungen beteiligt werden.
  • Der Bauträger muss Ausgleichsmaßnahmen für die Belastung der Umgebung durch zusätzlichen Verkehr und Verschattung leisten.
  • Keine Hochhausbebauung ist in Erhaltungsgebieten erlaubt, falls diese den Erhaltungszielen widerspricht.
  • Keine Hochhausbebauung darf in der Nähe von Natur- und Landschaftsschutzgebieten erfolgen, wenn eine Schädigung des Gebiets zu erwarten ist – ebenso ist eine Hochhausbebauung in Gebieten mit landschaftlicher Prägung nicht zulässig.
  • Zudem sollen Hochhäuser in bestehenden Zentren gebaut und die polyzentrale Struktur Berlins soll gefördert werden.

Aktuell im Bau befindliche Hochhausprojekte (Auswahl):

Name Baubeginn Geplante Fertigstellung Geplante Höhe
Estrel Tower 03.11.2021 Ende 2024 176 m
Alexander Berlin’s Capital Tower 27.11.2019 Ende 2023 150 m
SIGNA Hochhaus 25.10.2021 2025 134 m
Edge East Side Tower 2018 2023 140 m
Covivio Hochhaus Ende 2020 Mitte 2025 130 m

Karlsruhe


Quelle: Wikimedia Commons

Zu Beginn der 1950er Jahre entstanden in Karlsruhe die ersten Hochhäuser. Im nachfolgenden Jahrzehnt wurden mit dem Sitz der Deutschen Rentenversicherung mit einer Höhe von 77 Metern sowie dem Landratsamt Karlsruhe mit einer Höher von knapp 70 Metern die bis heute höchsten Bürogebäude in Karlsruhe gebaut. Das höchste Wohngebäude ist ca. 50 Meter hoch und existiert seit über 50 Jahren.

Seit Anfang 2018 wurde in verschiedenen öffentlichen Workshops die Frage diskutiert, ob Hochhäuser in der Stadt sinnvoll sind und wenn ja, wie hoch diese maximal werden sollten. Als Diskussionsgrundlage diente eine von der Stadt in Auftrag gegebenen Studie zur Höhenentwicklung. Das Ergebnis der Studie mündete schließlich in einem von der Stadt ausgearbeiteten „Konzept Höhenentwicklung“, welches im Januar 2020 vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde und seitdem als Zielvorgabe für alle folgenden Bebauungspläne dient. Das entwickelte Konzept unterliegt dem Anspruch, dass „jede Höhenentwicklung – als Abweichung von der Regelbauweise – […] einen Mehrwert für Karlsruhe erzeugen [muss]“. Hierzu wurden zunächst vier Höhenkategorien definiert.

  1. Die erste Kategorie sieht eine Erweiterung des Bestands um weitere einzelne Geschosse zur Innenentwicklung vor. Das Stadtbild wird hier nicht prägend verändert.
  2. Die zweite Kategorie ist ebenfalls im Bereich Innenentwicklung anzusiedeln und sieht eine Höhenentwicklung bis 36 Meter vor. Bei Überschreiten der in der Landesbauordnung Baden-Württembergs definierten Hochhausgrenze von 22 Metern (Oberkante Fußboden), sind erhöhte Brandschutzmaßnahmen notwendig.
  3. In die dritte Kategorie sind Gebäude mit einer Höhe von 36 bis 60 Meter eingeordnet. Diese prägen das Stadtbild über das Viertel hinaus und müssen daher einen Beitrag zur gesamtstädtischen Innenentwicklung leisten.
  4. Die vierte Kategorie umfasst Gebäude, die höher als 60 Meter sind und somit als Landmark bezeichnet werden, die das Stadtbild wesentlich verändern können. Diese Kategorie ist durch den Karlsruher Maßstab der Höhenentwicklung mit einem heutigen Höchstmaß von 77 Metern begrenzt.


Quelle: Konzept Höhenentwicklung in Karlsruhe

Im Stadtgebiet wurden sechs unterschiedliche Zonen definiert, in denen jeweils andere Maßstäbe zur Höhenentwicklung angelegt werden. Grundsätzlich gilt für alle Zonen die Regelbauweise. Sofern begründete Mehrwerte geschaffen werden können, ist ein Abweichen von der Regelbauweise möglich. Allerdings ist die maximale Bauhöhe durch die zonenspezifische allgemeine Mehrhöhe begrenzt. Diese kann nur überschritten werden, wenn bedeutende Mehrwerte für die Stadtentwicklung durch den Hochhausbau generiert werden. Allerdings ist eine solche Maßnahme mit erhöhten Auflagen und qualitativen Verfahren verbunden und nicht in jeder der sechs Zonen möglich.


Quelle: Konzept Höhenentwicklung in Karlsruhe

Frankfurt am Main

Quelle: Unsplash

Frankfurt am Main ist mit weitem Abstand die Stadt in Deutschland, die in der öffentlichen Wahrnehmung mit Hochhäusern am ehesten in Verbindung gebracht wird. Mehr als 30 Gebäude mit einer strukturellen Höhe von mehr als 100 Metern stehen in der Großstadt am Main. Allein 17 der 18 in Deutschland befindlichen Wolkenkratzer (> 150 Meter) prägen das Frankfurter Stadtbild. Mit dem 259 Meter hohen Commerzbank Tower verfügt Frankfurt über das höchste Gebäude Deutschlands sowie innerhalb der Europäischen Union.

In der Nachkriegszeit wurden in der zerstörten Frankfurter Innenstadt immer höhere Gebäude errichtet, sodass im Jahr 1972 das erste Hochhaus mit über 100 Metern Höhe und Ende der 1970er-Jahre die ersten Wolkenkratzer fertiggestellt werden konnte. Der Hochhäuserbau war zu dieser Zeit, vor allem während des Frankfurter Häuserkampfes, sehr umstritten. Erst im Laufe der 1980er-Jahre entwickelte sich die Skyline zum Wahrzeichen der Stadt, mit dem sich die Bürger zunehmend identifizieren konnten. Mitte der 2000er-Jahre begann ein bis heute anhaltender Bauboom an Wolkenkratzern in Frankfurt.

Um besser regulieren zu können, wo und wie Hochhäuser in Frankfurt gebaut werden dürfen, gab es seit den 1950er-Jahren verschiedene Rahmenpläne und Hochhaus-Konzepte, die Gebiete definierten, in denen Hochhäuser entstehen dürfen. Eine aktualisierte Fassung des 1998 eingeführten und 2008 fortgeschriebenen Hochhausentwicklungsplans sollte ursprünglich im Jahr 2021 vorgestellt werden. Da aber die neue Regierungskoalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt in ihrem Regierungsprogramm hinsichtlich des Hochhausentwicklungsplans von einem zurückhaltenden Vorgehen spricht, wurde die Veröffentlichung vorerst gestoppt. Teile der Koalitionspartner halten den Bedarf an Wolkenkratzern derzeit für gedeckt. Zudem sollten mehr geförderte Wohnungen gebaut werden sowie die Versiegelung von Flächen durch die Begrünung von Fassaden und Dächer ausgeglichen werden. Einzelne geplante und im neuen Entwicklungsplan enthaltene Projekte wolle man sich daher „noch einmal genauer anschauen“.

Aktuell im Bau befindliche Hochhausprojekte (Auswahl):

Name Baubeginn (Geplante) Fertigstellung Geplante Höhe
Frankfurt FOUR April 2018 2023 – 2024 233 Meter (Turm 1)
173 Meter (Turm 2)
120 Meter (Turm 3)
100 Meter (Turm 4)
ONE 27.10.2018 (Anfang 2022) Mitte 2022 190 m
The Spin 29.05.2018 (Sommer 2022) 2023 128 m
Eden 29.05.2018 (2021) Juni 2023 98 m

Dresden


Quelle: Unsplash

Legt man die bauordnungsrechtliche Grenze von 22 Metern zu Grunde, verfügt Dresden über einen Bestand von derzeit rund 360 Hochhäusern. Mit jeweils ca. 100 Metern sind der Rathausturm und der Hausmannsturm des Residenzschlosses die höchsten Gebäude der Stadt.


Quelle: Hochhausleitbild Dresden

Um das Stadtbild durch den Bau neuer Gebäude nicht zu gefährden, hat der Stadtrat im Juni 2019 beschlossen, dass die Stadtverwaltung ein Leitbild entwickeln soll, anhand dessen klar wird, in welchen Gebieten Hochhäuser gebaut werden dürfen und in welchen nicht. Mit Unterstützung eines Kunsthistorikers wurde das Hochhausleitbild unter Einbeziehung der Öffentlichkeit von einem Schweizer Städte- und Raumplanungsbüro erarbeitet. Basierend auf dem 2020 vorgestellten Konzept erarbeitet das Stadtplanungsamt derzeit eine Vorlage, die schließlich vom Stadtrat beschlossen werden soll. Ganz grundsätzlich wird im Leitbild das Fazit gezogen, dass Dresden genug Flächenpotenzial biete um sich „quantitativ zu entwickeln“. Der Bau neuer Hochhäuser sei daher nicht zwingend notwendig. Dennoch wurden drei Gebiete bestimmt, in denen der Bau neuer Hochhäuser unter qualitativen Gesichtspunkten möglich wäre.


Quelle: Hochhausleitbild Dresden

Aktuell im Bau befindliche Hochhausprojekte (Auswahl):

Name (geplanter) Baubeginn Geplante Fertigstellung Geplante Höhe
Hochhaus an der St. Petersburger Straße am Wiener Platz Ost Frühestens 2023 Offen 47 m
Hochhaus an der Gorbitzer Höhenpromenade November 2021 Sommer 2023 30 m
Behördenzentrum des Freistaates Sachsen 2023 2026 23 m

Düsseldorf


Quelle: Wikimedia Commons

Der Hochhausbau in Düsseldorf kann auf eine lange Historie zurückblicken. Mit dem 1924 errichteten 57 Meter hohen Wilhelm-Marx-Haus stand eines der ersten Hochhäuser Deutschlands in der Stadt am Rhein. Mit dem Mannesmann-Hochhaus (89 Meter, Fertigstellung: 1955) und dem Dreischeibenhaus (94 Meter, 1960) entstanden in den 1950er- und 1960er-Jahren die ersten Gebäude, die sich nahe der 100 Meter Marke bewegten. Seit dem Jahr 2000 ist der ARAG Tower mit einer Höhe von 125 Metern das höchste Gebäude Düsseldorfs. Die Stadt Düsseldorf entwickelte 2004 einen Hochhausrahmenplan, der seit September 2018 neu erarbeitet wird. Im Juni 2021 wurden die bis dahin entwickelten Inhalte des Plans der Öffentlichkeit vorgestellt. Unter anderem ist dort der Punkt enthalten, dass die angemessene Höhe von Hochhäusern einen Traditionshorizont von ca. 100 Metern nicht wesentlich überschreiten soll. Zudem werden sieben „vorgeprägte“ Gebiete definiert, in denen eine weitere Hochhausbebauung möglich wäre. Außerdem sieht der Plan Schutz- und Achtungszonen in der Altstadt, im Umfeld der Kö und am Rhein vor, in denen der Bau von Hochhäusern grundsätzlich ausgeschlossen ist. Der Entwurf des Hochhausrahmenplans soll nun unter Einbeziehung der Anregungen aus der Bevölkerung weiter ausgearbeitet und dem Stadtrat Ende 2021 zum Beschluss vorgelegt werden.

Ingolstadt

Quelle: Wikimedia Commons

Das höchste Gebäude Ingolstadts ist ein 2015 fertiggestelltes 55 Meter hohes Hochhaus auf dem Audi Campus. Außerdem wurde im Jahr 2018 mit der Eröffnung des 50 Meter hohen IN-Towers das höchste Wohngebäude der Stadt fertiggestellt. Auf Grund seiner Nähe zur Ingolstädter Altstadt ist letzterer in der Stadtgesellschaft umstritten. Die Türme des Ingolstädter Münsters in der Altstadt sind 62 und 69 Meter und die Moritzkirche ist knapp 65 Meter hoch.

Um einerseits den Bau von Hochhäusern zu unterstützen und andererseits das Stadtbild weitestgehend zu bewahren, hat das Stadtplanungsamt 2016 ein Hochhauskonzept vorgestellt. Inhaltlich werden darin folgende Planungsgrundsätze vorgestellt:

  • Kein Bau von Hochhäusern (> 22 Meter) im Bereich der Altstadt und des Glacis sowie in der Umgebung von „Stadtmarken“ oder wertvollen und intakten Siedlungsgebieten. Ebenso dürfen bedeutende Sichtachsen auf die Altstadt nicht beeinträchtigt werden.
  • Die städtebaulich relevante Höhe des Münsters von 423 Metern über dem Nullpunkt stellt die bauliche Obergrenze für neue Gebäude in der Kernstadt dar. Daraus ergibt sich, gemessen am Bezugspunkt Münstervorplatz, eine mögliche Bauhöhe von maximal 50 Metern. Im industriell geprägten Außenbereich östlich der Autobahn sollen dagegen auch Hochhäuser möglich sein, die diese Höhengrenze überschreiten. Basierend auf dem Bestand wurden in der Kernstadt Gebiete ausgewiesen, die sich an der Höhe des Neuen Schlosses orientieren und in denen daher Hochhäuser mit einer Höhe von 30 bis 35 Metern gestattet sind.
  • Die Standorte einzelner Projekte sind im Vorfeld einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Die vorgegebenen Qualitätsanforderungen, wie etwa ein öffentlich zugängliches Erdgeschoss, ausreichende Freiflächengestaltung oder die verkehrliche Erschließung, sind dabei bestmöglich einzuhalten.

Quelle: Hochhauskonzept Ingolstadt

Stuttgart


Quelle: Wikimedia Commons

Mit großem Abstand ist der Stuttgarter Fernsehturm mit seinen 217 Metern das höchste Bauwerk in Baden-Württembergs Landeshauptstadt. Hingegen ist das Hochhaus der LBBW mit knapp 80 Metern Höhe als höchstes Gebäude Stuttgarts vergleichsweise niedrig. Der sich momentan im Bau befindliche Porsche Design Tower wird diese Höhe in naher Zukunft zwar übertreffen, jedoch bleibt er mit geplanten 90 Metern deutlich unter der 100-Meter-Marke. Dass sich in Stuttgart im Vergleich zu anderen Städten in der gleichen Größenordnung relativ wenige Hochhäuser finden lassen, liegt unter anderem an der topografischen Lage im Talkessel. Zudem gibt die Stadt als Richtlinie den sogenannten „Stuttgarter Maßstab“ aus, der die maximale Höhe von Hochhäusern auf 50 Meter begrenzt. Bereits im Jahr 1993 hat das Amt für Stadtplanung das Standortkonzept „Hochhäuser für Stuttgart“ erarbeitet. Im aktuellen Flächennutzungsplan 2010 wurde dieses erstmals berücksichtigt. Hierzu wurden potenzielle Hochhausstandorte anhand zweier Zonentypen definiert.

  • Die Zone 1 umfasst sogenannte Schutz- oder Tabuzonen, in denen keine Bebauung über die Regelhöhe, die sich nach der Eigenart der näheren Umgebung ergibt, zulässig ist. Der Ausschluss der Gebiete in Zone wird mit der topografischen Lage (Kessellage, Neckartal oder horizontbestimmende Geländekarten), der historisch gewachsenen und kleinteiligen Baustruktur oder einem unzureichenden ÖPNV-Anschluss begründet. Ebenso ist der Bau von Hochhäusern in Gebieten untersagt, die laut städtischem Klimaatlas als Frischluftschneisen dienen und so einen wichtigen Beitrag für das Stadtklima leisten. Die Nicht-Zulässigkeit in Zone 1 ist nicht absolut definiert: Eine Einzelfallprüfung kann dazu führen, dass auch in der Schutzzone Hochhäuser gebaut werden dürfen.
  • Die Zone 2 stellt sogenannte Untersuchungsbereiche dar, in denen Gebäude bis maximal 40 Meter Höhe als Quartierszeichen, einzelne schlanke Gebäude bis max. 60 Meter oder auch grundsätzlich Gebäude mit einer Höhe von 60 Metern zulässig sein sollen. In zwei einzelnen Gebieten ist laut Standortkonzept sogar eine Bebauung darüber hinaus möglich. Die Umwelt- und Sozialverträglichkeit stellt allerdings eine Voraussetzung dar und ist bei jedem Projekt einzeln zu prüfen.

Aktuell im Bau befindliche Hochhausprojekte (Auswahl):

Köln


Quelle: Unsplash

Nach dem Fernsehturm (266 Meter) ist der Dom mit rund 157 Metern das höchste Bauwerk Kölns. Ähnliche Höhen wie das Kölner Wahrzeichen erreichen der Kölnturm (ca. 148 m) und das Colonia-Haus (147 m), die beiden größten Büro- und Wohngebäude der Stadt. Beide Gebäude liegen damit nur knapp unter der 150-Meter-Marke, ab der ein Gebäude als Wolkenkratzer bezeichnet werden kann.

Im Sommer 2004 setzte die UNESCO den Kölner Dom auf die rote Liste der gefährdeten Stätten. Der Grund hierfür waren der geplante Bau von Hochhäusern im rechtsrheinischen Stadtteil Deutz, durch die die UNESCO eine „Gefährdung der visuellen Integrität des Doms und der einzigartigen Kölner Stadtsilhouette“ befürchtete. Nachdem die Stadt Köln den Forderungen der UNESCO weitgehend entsprochen hatte, wurde der Dom wieder von der Liste gestrichen. Um eine weitere Gefährdung des Status als Weltkulturerbe zu vermeiden, wurde anschließend ein Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt konzipiert und beschlossen. Eine maximale Bauhöhe von 22,50 Meter (Traufkante) wurde für heterogene Baugebiete festgehalten, in denen der Bestand eine maximale Bauhöhe von 20 Metern vorweist. Dieses Maß resultiert aus der Höhe der Seiten-Kapellen des Domes und soll daher zur Herausstellung des Doms im Innenstadtbereich des Inneren Rings gelten. In homogenen Bestandsgebieten sollen hingegen die vorhandenen Bauhöhen vorherrschen. Zudem sollten romanische Kirchengebäude geschützt werden, indem innerhalb festgelegter „Wirkungsfelder“ Neubauten nicht höher sein dürfen als die Traufkante des Hauptschiffs der betroffenen Kirchen.

Dass die Bindung an das Höhenkonzept vom Stadtrat und der Verwaltung in Teilen auch unverbindlich ausgelegt wird, zeigt die Tatsache, dass es trotz der Beschränkung seit 2007 mehr als zwanzig Mal vorkam, dass die selbst gesetzte Grenze von 22,50 Metern bei Neubauprojekten rund um den Dom überschritten wurde. So hat die Stadtverwaltung bspw. geäußert, dass sie sich bei einem aktuellen Projekt am Friesenplatz eine Höhe von 69 Metern statt der vom Bauträger geplanten 99 Metern vorstellen könne. Das Höhenkonzept sieht allerdings an dieser Stelle lediglich eine Maximalhöhe von 22,50 vor. Die Folge dieser Handhabungen ist, dass das Höhenkonzept und seine Wirksamkeit seit langem intensiv in der Stadtgesellschaft diskutiert werden. Die Stadtverwaltung arbeitet daher gerade an einer Neufassung des Konzepts.

Hamburg


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Das Hamburger Stadtbild ist historisch seit jeher mit Kirchtürmen verbunden. Vor allem die Türme der fünf alten Hamburger Hauptkirchen prägen die Stadtsilhouette. Hierzu zählen die Ruine St. Nikolai (148 Meter), die Petrikirche (133 Meter), die Michaeliskirche (132 Meter), die Hauptkirche St. Jacobi (125 Meter) sowie die Katharinenkirche (115 Meter). Zwar wird der Bau von Hochhäusern, wie sie noch in den 1960er- und 1970er-Jahren (ca. 60 Meter Höhe) entstanden sind, innerhalb des Wallrings grundsätzlich nicht mehr zugelassen. Allerdings gibt es laut der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in Hamburg aber auch keine eigenständige Hochhausentwicklungsplanung. Lediglich im Bereich der Hafen-City, dem größten innerstädtischen Stadtentwicklungsprojekt Europas, wurde ein Konzept erarbeitet, um die „wesentlichen Blickbeziehungen über die Alster hinweg bis zur Altstadt zu erhalten und keine neuen Höhenkulissen durch die Hafen-City aufzurufen“.

So wurde nach einer Untersuchung z. B. festgelegt, dass eine Bebauung ab 80 Metern Höhe das Stadtbild wesentlich beeinflusst. Die meisten Neubauten in diesem Gebiet, wie auch generell, folgen daher dem Hamburger Grundsatz, im Wohnungsbau nur in Ausnahmefällen über eine Höhe von sieben Geschossen hinauszubauen. Eine Ausnahme stellt die 2016 fertiggestellte Elbphilharmonie mit einer Höhe von 110 Metern dar. Sie ist das höchste Gebäude der Stadt und bislang das einzige neuere Gebäude, das in das historische Stadtpanorama hineinragen darf. Der sich derzeit in Planung befindliche Elbtower soll nach Bauabschluss zwar eine Höhe von 245 Meter vorweisen können, jedoch wurde der Standort so weit im Osten gewählt, dass der Blick auf die Kirchtürme nicht beeinträchtigt wird.

Siehe auch: Bauwelt 19.2017

Aktuell im Bau befindliche Hochhausprojekte (Auswahl)

Name Baubeginn Geplante Fertigstellung Geplante Höhe
Elbtower 2021 2026 245 m
Bahnhof Altona (neu) Südturm 2021 Ende 2023 84 m
Präventionszentrum der Berufsgenossenschaften (BGW & VBG) 2019 2023 70 & 65 m
Kongresshotel Elbbrücken Oktober 2019 2023 65 m
Roots (Höchstes Holzhochhaus Deutschlands) November 2020 2024 65 m

Wien


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Grundsätzlich gelten laut Wiener Bauordnung Gebäude als Hochhäuser, wenn sie eine Höhe von 35 Metern überschreiten. In den 1950er-Jahren wurde der Hochhausbau in der Stadt, als Zeichen einer modernen Weltstadt, noch überwiegend positiv wahrgenommen. Das öffentliche Meinungsbild änderte sich jedoch im Laufe der 1960er-Jahre und bescherte der Stadt beim Streit um das Gartenbauhochhaus die erste zahlreicher Hochhausdebatten. Die Diskussion, ob und in welcher Höhe Hochhäuser in Österreichs Hauptstadt gebaut werden dürfen, hängt unter anderem auch stark mit dem UNESCO Welterbe-Status der historischen Wiener Innenstadt zusammen. Die Internationale Organisation hatte der Stadt schon mehrmals angedroht, die Wiener Innenstadt auf die rote Liste der gefährdeten Stätten zu setzen, sollten geplante Baumaßnahmen nicht abgemildert oder ganz unterlassen werden. Dies wurde schließlich im Jahr 2017 in die Tat umgesetzt. Die Folge ist, dass sich Wiens Hochhäuser vor allem in den äußeren Stadtteilen wie der Wienerberg City sowie der Donau City konzentrieren. Letzte beherbergt unter anderem den 2014 eröffneten DC Tower 1, der mit einer Bausubstanzhöhe von 220 Metern das höchste Gebäude Österreichs ist.

Die Stadt hatte bereits 2002 eine Hochhausleitline zur Steuerung der Höhenentwicklung eingeführt. Im Jahr 2014 wurde im Rahmen des Stadtentwicklungsplans 2025 mit dem „Fachkonzept Hochhäuser“ eine Weiterentwicklung der bis dahin geltende Leitlinie beschlossen. Ziel des überarbeitenden Konzepts war es, die Anforderungen an die Planung und Errichtung von Hochhäusern zu erhöhen und die Aufmerksamkeit auf gesamtstädtische Betrachtungen und flexible, strukturierte Entscheidungsprozesse unter Einbezug aller Beteiligten zu verlagern.

Im Kern legt das Hochhauskonzept fest, dass durch die Realisierung eines Hochhausprojekts ein außerordentlicher Mehrwert für die Allgemeinheit geschaffen werden muss. Zudem müssen bei der Planung die Verträglichkeit mit verschiedenen Gebieten (z. B. Natur- und Landschaftsschutzgebiete, UNESCO-Weltkulturerbe) sowie die Auswirkungen auf bedeutende Sichtachsen erläutert werden. In bestimmten Gebieten ist außerdem die maximale Bauhöhe hinsichtlich „der Maßstäblichkeit des unmittelbaren baulichen Umfelds und der Wirkung im erweiterten Horizont“ begrenzt. Eine Höhenentwicklung soll dort nur „zur Akzentuierung bereits bestehender lokaler Raumkonfigurationen dienen“. Andere Gebiete seien dagegen unter Berücksichtigung bestimmter Aspekte für den Hochhausbau geeignet. Da das Konzept sehr vage und weitestgehend ohne konkrete Höhenangaben auskommt, ist und bleibt das Thema Hochhäuser in Wien ein Streitpunkt. Unter anderem führt dies dazu, dass eine Streichung von der roten Liste der UNESCO frühestens im Jahr 2022 möglich sein wird.

Aktuell im Bau befindliche Hochhausprojekte (Auswahl):

Name Baubeginn Geplante Fertigstellung Geplante Höhe
Danube Flats April 2019 2024 180 m
Marina Tower Mai 2018 Mitte 2022 140 m
the one 2019 2023 128 m

Zürich


Quelle: Unsplash

Laut dem Baugesetz des Kantons Zürich zählt ein Gebäude, dessen Fassadenhöhe 25 Meter übersteigt, als Hochhaus. Basierend auf dieser Definition begann der Hochhausbau in Zürich während der 1930er-Jahre. Allerdings waren die damals entstandenen Gebäude aus heutiger Sicht doch eher klein. Dies änderte sich erst im Laufe der 1950er- und 1960er-Jahre, als der erste größere Bau-Boom an Hochhäusern stattfand und die gebauten Gebäude eine Höhe bis zu 62 Metern erreichten. In den darauffolgenden Jahren ließ der Bau immer weiter nach und mündete schließlich 1984 in eine angenommene Volksinitiative, die den Hochhausbau in der Innenstadt generell untersagte. Zur Jahrtausendwende wurde dieses Verbot immer weiter aufgeweicht und es begann die zweite große Bau-Boom-Phase, die bis heute anhält. Im Jahr 2011 wurde mit dem Prime Tower mit 127 Metern Höhe das bis heute höchste Gebäude Zürichs fertiggestellt. Bis 2015 war der Prime Tower zudem das höchste Gebäude der Schweiz, wurde jedoch dann vom Roche-Turm in Basel übertroffen. Um den Bau hoher Gebäude besser steuern zu können, hat die Stadt Zürich im Jahr 2001 eine Hochhausrichtlinie erarbeitet. Dabei wurden folgende Grundsätze formuliert:

  • Hochhäuser sind in zentrumsnahen Gebieten und nicht in der Peripherie zu bauen.
  • In Siedlungsgebieten, die durch einen Grünraum vom Stadtgebiet abgetrennt sind, dürfen keine Hochhäuser gebaut werden.
  • Ebenso werden Flächen an Übergängen zu Freihalte- und Erholungszonen ausgeschlossen.
  • Des Weiteren dürfen keine Hochhäuser am Züricher See, in der Altstadt und an Hang-, Aussichts- und Ansichtslagen errichtet werden.

In der Hochhausrichtline wurden außerdem drei unterschiedliche Stadtgebiete definiert, die verschiedene Anforderungen an den Bau von Hochhäusern stellen.


Quelle: Hochhausrichtline Zürich

  • In Gebiet I sind Gesamthöhen (inkl. Aufbauten) bis 80 Meter und in Ausnahmefällen vereinzelt auch darüber hinaus möglich. Es muss generell eine Mischnutzung des Gebäudes erfolgen. Zudem muss ein hoher Anteil der Erdgeschossfläche und mindestens die Hälfte eines der obersten Geschosse für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
  • In Gebiet II ist generell eine maximale Gesamthöhe von 80 Metern zulässig. Im Vergleich zu Gebiet I ist dieser Bereich hinsichtlich städtebaulicher Veränderungen empfindlicher. Auch hier muss ein hoher Anteil der Erdgeschossfläche und mindestens die Hälfte eines der obersten Geschosse für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
  • Gebiet III ist sehr empfindlich, was den Bau von Hochhäusern angeht. Daher ist lediglich eine maximale Gesamthöhe von 40 Metern erlaubt. Das Erdgeschoss muss mindestens zur Hälfte als öffentlicher Raum zur Verfügung gestellt werden.

Auf Grund der „aktuellen Wachstumsszenarien und Entwicklungstendenzen“ überarbeitet das Amt für Städtebau die Richtline derzeit. Davon unabhängig hat der Kantonsrat im Juni 2021 beschlossen, die Bauverordnung des Kantons Zürich hinsichtlich des Abstands zweier Hochhäuser zu ändern. Bislang galt die Regel, dass Hochhäuser andere Hochhäuser an den festgelegten Tagen 3. November und 8. Februar maximal zwei Stunden beschatten dürfen. Die erfolgte Änderung sieht nun eine maximale Beschattungsdauer von drei Stunden vor und dies hat zur Folge, dass Hochhäuser in Zukunft näher beieinanderstehen dürfen.

Im April 2021 hat sich zudem der Gemeinderat der Stadt Zürich dafür ausgesprochen, künftig Hochhäuser, die mehr als 80 Meter hoch sind, ohne Sonderbauvorschriften in Clustern zu ermöglichen. Kritiker von Hochhausprojekten sehen allerdings gute Chancen, dass sich bei einer Volksabstimmung eine Mehrheit gegen diese Maßnahme stellen würde.

Aktuell im Bau befindliche oder vor kurzem fertiggestellte Hochhausprojekte Hochhausprojekte (Auswahl):

Name Baubeginn Geplante Fertigstellung Geplante Höhe
Franklinturm 15.10.2019 Juli 2023 83 m
Artisa Tower 2019 2022 79 m
Hochhaus Basilisk 2018 2022 76 m
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