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Innenstadtkonzept

Fortschreibung des Innenstadtkonzepts

Stadtratsbeschluss beinhaltet Pläne zur Weiterentwicklung der Innenstadt.


Quelle: Unsplash

Stadtratsbeschluss

Der Münchner Stadtrat hat im November 2021 beschlossen, das bestehende Innenstadtkonzept ab 2022 fortzuschreiben.

Das Konzept ist Teil des strategischen Stadtentwicklungskonzepts „Perspektive München“ und wurde erstmals vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung im Jahr 1989 erarbeitet. Im Rahmen der „Perspektive München“ stellt es einen von neun geographischen Handlungsräumen dar, die als Schwerpunktgebiete der Stadtentwicklung zählen und für die übergeordnete Ziele und Maßnahmen festgelegt werden. In den Jahren 1991, 1996 und 2006 wurde das Innenstadtkonzept bereits fortgeschrieben.

Anfang 2022 begann die Bearbeitung der neuerlichen Fortschreibung des Innenstadtkonzepts. Dabei ist vorgesehen, dass in der fachlichen Auseinandersetzung neben Erkenntnissen zur Mobilitätswende, zur Entwicklung von Handel, Gastronomie und Tourismus sowie zur Kultur- und Kreativwirtschaft auch das Freiraumquartierskonzept der Landeshauptstadt München mitberücksichtigt wird. Ebenso soll der Frage nachgegangen werden, wie das Ziel, bezahlbaren Wohnraum im Innenstadtbereich zu fördern, erreicht werden kann. Zusätzlich ist geplant, die Öffentlichkeit in einem entsprechenden Prozess mit einzubeziehen.

Um die Maßnahmen des Innenstadtkonzepts umsetzen zu können, erhält die Stadt München Fördermittel aus dem Sonderfonds „Innenstädte beleben“ des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms. Zudem hat München eine Interessenbekundung für die EU-Innenstadt-Förderinitiative (REACT-EU EFRE Bayern) abgegeben. Diese beinhaltet unter anderem die Erstellung eines „digitalen Zwillings Innenstadt“ sowie weitere personelle Ressourcen im Bereich Digitalisierung und städtebauliches Innenstadtmanagement.

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